Werkvertrag: Zur Frage, ob die Mangelbeseitigung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners unmöglich wird (§ 13 Nr. 6 Satz 1 VOB/B)
OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.01.2005 - Aktenzeichen I-23 U 150/04
DRsp Nr. 2005/5362
Werkvertrag: Zur Frage, ob die Mangelbeseitigung wegen der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners "unmöglich" wird (§ 13 Nr. 6 Satz 1 VOB/B)
1. Die Mangelbeseitigung wird durch die Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Gemeinschuldners nicht rechtlich unmöglich.2. Die Vornahme der Nachbesserung beeinträchtigt nicht die durch die InsO gebotene gleichmäßige Befriedigung der Insolvenzgläubiger, weil der Insolvenzverwalter mit der Entgegennahme der Nachbesserung nicht einem Gläubiger - unter Umgehung der übrigen - aus der Masse etwas zuwendet, sondern lediglich eine zur Masse gehörende Forderung einzieht.