FG Niedersachsen - Urteil vom 29.01.2004
6 K 278/02
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3 ;
Fundstellen:
EFG 2004, 927

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Wiederbestellung als Steuerberater; Insolvenzverfahren; Vermögensverfall; Berufsrecht; Wohlverhaltensphase - Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren

FG Niedersachsen, Urteil vom 29.01.2004 - Aktenzeichen 6 K 278/02

DRsp Nr. 2004/5283

Widerruf der Bestellung als Steuerberater; Wiederbestellung als Steuerberater; Insolvenzverfahren; Vermögensverfall; Berufsrecht; Wohlverhaltensphase - Anspruch auf Wiederbestellung als Steuerberater nach abgeschlossenem Insolvenzverfahren

1. Der (rechtmäßige) Widerruf der Bestellung als Steuerberater kann nicht aufrechterhalten werden, wenn im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung eine Rechtspflicht zur sofortigen Wiederbestellung besteht. 2. Ehemalige Steuerberater können wiederbestellt werden, wenn die Bestellung widerrufen ist und die Gründe, die für den Widerruf maßgeblich sind, nicht mehr bestehen. 3. Allein der Umstand, dass die Vermutungswirkung des Vermögensverfalls (wegen Eröffnung eines Insolvenzverfahrens) wegen der Aufhebung des Insolvenzverfahrens wegfällt, begründet keinen Anspruch auf Wiederbestellung. Es muss vielmehr zweifelsfrei feststehen, dass sich die Vermögensverhältnisse des (wieder zu bestellenden) Steuerberaters nachhaltig gebessert haben. Davon ist auszugehen, wenn sich die finanziellen Verhältnisse nach Abschluss des Insolvenzverfahrens in der sog. Wohlverhaltensphase so gestalten, dass der Lebensunterhalt davon bestritten werden kann und ein Aufbau weiterer Schulden nicht zu erwarten ist.

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ; StBerG § 48 Abs. 1 Nr. 3 ;

Tatbestand: