Der Kläger ist seit Jahr 1986 Steuerberater. Im August 2001 wurde die ... Betriebskrankenkasse (BKK) bei der Beklagten vorstellig mit der Angabe, dass der Kläger für die bei ihm beschäftigten Arbeitnehmer die Sozialversicherungsbeiträge nicht oder nicht in voller Höhe entrichtet habe. In dem Schreiben vom 24.08.2001 heißt es u. a. : "Zur Zeit schuldet der o. g. Steuerberater der BKK Sozialversicherungsbeiträge für die Zeit vom 01.01.00 bis zum 31.07.01 in erheblicher Höhe. Die Beitragsforderungen haben wir vergeblich angemahnt. Auch durch Zwangsvollstreckungsmaßnahmen konnten diese nicht beigetrieben werden".
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