BFH - Beschluss vom 04.03.2004
VII R 21/02
Normen:
StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;
Fundstellen:
BB 2004, 1152
BFH/NV 2004, 895
BFHE 204, 563
BStBl II 2004, 1016
DB 2004, 1134
DStRE 2004, 733
ZVI 2004, 302
Vorinstanzen:
FG Münster - 16.1.2002 - 7 K 7966/00 StB (EFG 2002, 716),

Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

BFH, Beschluss vom 04.03.2004 - Aktenzeichen VII R 21/02

DRsp Nr. 2004/7320

Widerruf der Steuerberaterzulassung im Geltungsbereich der InsO

»1. Die Vermutung, dass durch die weitere Berufsausübung eines in Vermögensverfall geratenen Steuerberaters Interessen der Auftraggeber gefährdet sind, greift auch nach In-Kraft-Treten der InsO ein und kann nur aufgrund außergewöhnlicher Umstände des einzelnen Falles als widerlegt angesehen werden; die in der Rechtsprechung des Senats unter der Geltung der KO aufgestellten Grundsätze gelten insoweit im Wesentlichen fort. 2. § 12 GewO ist auf die Bestellung als Steuerberater auch nicht entsprechend anwendbar.«

Normenkette:

StBerG § 46 Abs. 2 Nr. 4 ;

Gründe: