A.
Der Kläger hat als Insolvenzverwalter einen Betrag von 128.256,42 EUR gesondert von der übrigen Insolvenzmasse auf ein Treuhandkonto gebucht mit der Maßgabe, dass eine Treuhand zugunsten der Beklagten nur unter bestimmten Umständen bestehe. Mit der vorliegenden Klage macht er geltend, dass diese Voraussetzungen nicht gegeben seien und begehrt festzustellen, dass dieser für die Beklagte verbuchte Betrag ihm zusteht. Damit hat es folgende Bewandtnis:
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