Auf die Rechtsbeschwerde des Schuldners wird der Beschluss der 5. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 26. August 2011 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens, an das Beschwerdegericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 101.872 € festgesetzt.
I.
Über das Vermögen des Schuldners ist am 24. Februar 2010 das Insolvenzverfahren eröffnet worden; am 28. April 2010 ist Eigenverwaltung angeordnet worden. Der Schuldner hat einen Insolvenzplan vorgelegt, der mit den erforderlichen Mehrheiten angenommen worden ist. Die weitere Beteiligte zu 1 (fortan: Gläubigerin), die Forderungen in Höhe von 101.872 € angemeldet und dem Plan nicht zugestimmt hat, hat beantragt, den Plan gemäß § 231 InsO zurückzuweisen und die Zustimmung zu diesem Plan zu versagen. Das Insolvenzgericht wies beide Anträge ab; die sofortige Beschwerde der Gläubigerin blieb erfolglos.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|