Die Parteien streiten nur noch um die Weiterbeschäftigungs- bzw. Wiedereinstellungsanspruchs des Klägers zur Beklagten zu 2), um die Verfahrenskosten im Verhältnis zur Beklagten zu 3) sowie im Rahmen einer Widerklage um Schadensersatzansprüche des Beklagten zu 1).
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