I. Der Kläger ist Verwalter in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin, die ein Autohaus betrieb. Deren Betriebsgrundstück war u.a. mit einer erstrangigen Grundschuld in Höhe von 3,6 Mio. DM zugunsten der I. AG und einer nachrangigen Grundschuld in Höhe von 200.000 DM zugunsten der Rechtsvorgängerin der Beklagten belastet. Der Kläger führte den Betrieb der Schuldnerin fort und veräußerte das Grundstück einschließlich Inventar im Jahre 2004 unter dem Vorbehalt der Löschung der Grundschulden zu einem Kaufpreis von 470.000 EUR. Er forderte die Beklagte zur Abgabe der Löschungsbewilligung auf, welche diese an die Zahlung von 40.000 EUR knüpfte. Im März 2004 bewilligte die Beklagte die Löschung gegen Zahlung von 25.000 EUR. Der Kläger behielt sich die Rückforderung des Betrages vor. Die Vorinstanzen haben der Rückforderungsklage stattgegeben.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|