Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der 4. Zivilkammer des Landgerichts Neubrandenburg vom 26. August 2013 und der Beschluss des Amtsgerichts Neubrandenburg vom 30. Mai 2013 aufgehoben.
Der Gegenstandswert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 10.000 € festgesetzt.
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