I. Die Klägerin macht gegen die Beklagte als Verwalterin in dem am 11. Mai 1998 eröffneten Gesamtvollstreckungsverfahren über das Vermögen der E. I. - und T. GmbH (im folgenden: Schuldnerin) Auskunfts- und Zahlungsansprüche aus behaupteten Sicherungsabtretungen geltend.
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