Die Spedition B. KG (fortan: Schuldnerin) erbrachte für die Beklagte Transportleistungen. Am 13. September 2001 überwies die Beklagte der Schuldnerin die am 15. September 2001 fällige Transportvergütung in Höhe von 132.642,69 EUR versehentlich doppelt. Der Geschäftsführer der Schuldnerin beantragte am 20. September 2001 die Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Am 24. September 2001 nahm die Schuldnerin die vorübergehend eingestellten Transporte für die Beklagte wieder auf. Am nächsten Tag wurde der Kläger zum vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
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