I. Auf Antrag der Gläubigerin wurde der Schuldner mit Versäumnisurteil des Landgerichts Erfurt vom 24. Februar 1998 verurteilt, an den Gläubiger 16.693,60 DM nebst zuerkannter Zinsen zu zahlen. Die zu erstattenden Kosten wurden auf 2.179,80 DM nebst zuerkannter Zinsen zuzüglich 958,50 DM Gerichtskosten festgesetzt.
Der Schuldner hat am 14. Dezember 2000 Eigenantrag gestellt und Restschuldbefreiung begehrt. Nachdem der Schuldenbereinigungsplan gescheitert war, hat das Insolvenzgericht das Verfahren von Amts wegen aufgenommen und am 30. Juli 2001 das vereinfachte Insolvenzverfahren eröffnet. Am 17. Dezember 2001 hat es festgestellt, Restschuldbefreiung trete ein, wenn der Schuldner für den Zeitraum von 7 Jahren ab Aufhebung des Insolvenzverfahrens die im Beschluss näher bezeichneten Obliegenheiten erfülle. Am 11. Februar 2002 hat das Insolvenzgericht das Insolvenzverfahren nach Schlussverteilung aufgehoben.
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