ArbG Hannover, vom 12.05.2011 - Vorinstanzaktenzeichen 4 Ca 379/10
Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter Insolvenzanfechtung; Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückgewähranspruchs
LAG Niedersachsen, Urteil vom 22.03.2012 - Aktenzeichen 7 Sa 1053/11
DRsp Nr. 2012/18305
Zeitliche Grenzen der Rückforderung von Arbeitslohn nach erfolgter Insolvenzanfechtung; Zeitpunkt der Fälligkeit des Rückgewähranspruchs
1. Bei dem Anspruch auf Rückgewähr von Vergütung nach einer erfolgten Insolvenzanfechtung handelt es sich um einen Anspruch aus dem Arbeitsverhältnis, für den die Ausschlussfrist des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrages für das Maler- und Lackiererhandwerk gilt.2. Der Rückgewähranspruch nach § 142InsO wird mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens fällig. Er ist zu diesem Zeitpunkt auch objektiv feststellbar und kann von dem Insolvenzverwalter schriftlich geltend gemacht werden.3. Der im Streit stehende Anspruch des Klägers war mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens am 30.04.2007 objektiv feststellbar und konnte von dem Insol-venzverwalter auch innerhalb der tariflichen Ausschlussfrist schriftlich geltend gemacht werden.
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