Auf die Rechtsmittel der Gläubigerin werden der Beschluss der 7. Zivilkammer des Landgerichts Hildesheim vom 28. Januar 2009 und der Beschluss des Amtsgerichts Gifhorn - Insolvenzgericht -vom 30. Januar 2008 aufgehoben.
Die Sache wird zur erneuten Entscheidung - auch über die Kosten des Beschwerde- und des Rechtsbeschwerdeverfahrens - an das Amtsgericht zurückverwiesen.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
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