Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung aufgrund eines nach Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag begründeten Pfandrechts
BGH, Urteil vom 17.02.2004 - Aktenzeichen IX ZR 135/03
DRsp Nr. 2004/5109
Zeitpunkt der Eröffnung des Konkurs- oder Insolvenzverfahrens; Absonderung aufgrund eines nach Zahlungseinstellung oder Insolvenzantrag begründeten Pfandrechts
»1. Es ist rechtswidrig, die Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, des Konkursverfahrens oder des Insolvenzverfahrens auf einen späteren Zeitpunkt als den der Unterzeichnung des Eröffnungsbeschlusses durch den Richter zu datieren; gleichwohl sind solche bisher ergangenen Beschlüsse wirksam.2. Ein nach Zahlungseinstellung oder dem Antrag auf Verfahrenseröffnung begründetes Pfandrecht gewährt in der Gesamtvollstreckung kein anfechtungsfestes Absonderungsrecht.«