Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 13. Januar 2016 -
Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 7.625,00 EUR festgesetzt.
Die Beschwerde des Antragstellers ist zulässig, aber nicht begründet.
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