OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 29.01.2016 (4 B 752/15)
Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes durch den Beschluss des Verwaltungsgerichts Minden vom 12.6.2015 wird zurückgewiesen. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. [...]