Die Anträge des Beteiligten zu 1 werden zurückgewiesen.
Wert des Streitgegenstandes: 10.000 €
I.
Mit Schreiben vom 16. Jan. 2015 hat die Schuldnerin beim AG Wuppertal - Insolvenzgericht -
Die Beteiligte zu 2 hat als zuständige Richterin des Insolvenzgerichts mit Beschluss vom 19. Jan. 2015 einen anderen Rechtsanwalt zum vorläufigen Sachwalter bestellt. Der Vorgeschlagene sei für die Übernahme des Amtes offensichtlich ungeeignet. Dazu ist in dem Beschluss folgendes ausgeführt:
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