Die Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten zu 3 gegen den Beschluss der 3. Zivilkammer des Landgerichts Magdeburg vom 25. September 2007 wird auf seine Kosten als unzulässig verworfen.
Nach Rücknahme der Rechtsbeschwerde hat der weitere Beteiligte zu 2 die Kosten seines Rechtsmittels zu tragen.
Der Gegenstandswert der Rechtsbeschwerden wird auf jeweils 5.000 EUR festgesetzt.
I.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|