LG Dresden, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 561/07
AG Dresden, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 553 IN 1553/07
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung eines Insolvenzantrags durch das Beschwerdegericht
BGH, Beschluß vom 03.07.2008 - Aktenzeichen IX ZB 211/07
DRsp Nr. 2008/13914
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung eines Insolvenzantrags durch das Beschwerdegericht
Hat das Beschwerdegericht den Eröffnungsbeschluss aufgehoben, die Erledigung des Eröffnungsantrags festgestellt und eine Kostenentscheidung nach § 91aZPO getroffen, so ist hiergegen mangels Regelung in § 34InsO weder die sofortige Beschwerde, noch die Rechtsbeschwerde statthaft.