BGH - Beschluß vom 03.07.2008
IX ZB 211/07
Normen:
InsO § 34 § 6 § 7 ;
Vorinstanzen:
LG Dresden, vom 10.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 5 T 561/07
AG Dresden, vom 12.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 553 IN 1553/07

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung eines Insolvenzantrags durch das Beschwerdegericht

BGH, Beschluß vom 03.07.2008 - Aktenzeichen IX ZB 211/07

DRsp Nr. 2008/13914

Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde gegen die Feststellung der Erledigung eines Insolvenzantrags durch das Beschwerdegericht

Hat das Beschwerdegericht den Eröffnungsbeschluss aufgehoben, die Erledigung des Eröffnungsantrags festgestellt und eine Kostenentscheidung nach § 91a ZPO getroffen, so ist hiergegen mangels Regelung in § 34 InsO weder die sofortige Beschwerde, noch die Rechtsbeschwerde statthaft.

Normenkette:

InsO § 34 § 6 § 7 ;

Gründe: