I. Mit Schreiben vom 27. März 2002 wurde namens der Gläubigerin, einer Aktiengesellschaft, gegen die Schuldnerin Insolvenzantrag gestellt. Für die Gläubigerin hatten ein Prokurist und ein Handlungsbevollmächtigter den Antrag gestellt, obwohl die Gläubigerin durch zwei Prokuristen oder durch ein Vorstandsmitglied und einen Prokuristen vertreten wird. Mit Beschluß vom 22. April 2002 eröffnete das Amtsgericht gleichwohl das Insolvenzverfahren. Hiergegen legte die Schuldnerin am 6. Mai 2002 sofortige Beschwerde ein. Mit Schreiben vom 31. Juli 2002 und vom 6. August 2002 legte die Gläubigerin Genehmigungen des Insolvenzantrages durch zwei Prokuristen vor.
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