Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
BGH, Beschluß vom 20.10.2005 - Aktenzeichen IX ZB 275/03
DRsp Nr. 2005/19018
Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde im Insolvenzverfahren
Gegen die Beschwerdeentscheidung über einen gem. § 252ZPO ergangenen Aussetzungsbeschluss ist die Rechtsbeschwerde nicht eröffnet, wenn sie vom Beschwerdegericht nicht zugelassen worden ist. Die Vorschrift des § 7InsO ist nicht anwendbar, da die Ausgangsbeschwerde nicht auf Vorschriften der Insolvenzordnung gestützt ist.