I. Durch Beschluss des Amtsgerichts - Insolvenzgerichts - Zweibrücken vom 20. März 2003 wurde ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin mangels Masse abgewiesen. Der Beschluss wurde rechtskräftig. Im Handelsregister wurde eingetragen, dass die Schuldnerin aufgelöst sei; am 25. September 2003 wurde die Bestellung des jetzigen Liquidators eingetragen.
Am 6. Dezember 2004 stellte der Liquidator erneut Insolvenzantrag. Er verwies darauf, dass die Schuldnerin aus einem Prozess einen Betrag von 25.170 EUR erhalten habe, der nun ordnungsgemäß verteilt werden müsse. Mit Beschluss vom 7. Dezember 2004 ist das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
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