I. Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - F. hat durch Beschluß vom 23. Januar 2002 die Anträge der Gläubigerinnen auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Schuldnerin, die eine Fachklinik für Onkologie betrieben hat, gemäß § 26 Abs. 1 InsO mangels Masse abgewiesen. Das Landgericht hat die hiergegen eingelegte sofortige Beschwerde der Schuldnerin durch Beschluß vom 11. November 2002 zurückgewiesen. Dagegen wendet sich diese mit ihrer Rechtsbeschwerde.
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