I. Der weitere Beteiligte ist der Verwalter im Konkurs über das Vermögen der Gemeinschuldnerin. Er hat zugleich mit der Einreichung des Schlußberichts beantragt, seine Vergütung nebst Barauslagen zuzüglich 16 % Umsatzsteuer (= 8.742,86 Eur) festzusetzen. Der Rechtspfleger des Amtsgerichts hat dem weiteren Beteiligten auf die Vergütung nur den halben Umsatzsteuersatz zugebilligt (= 4.047,62 Eur). Die hiergegen gerichtete sofortige Beschwerde des weiteren Beteiligten hat das Landgericht durch Beschluß vom 28. Februar 2002 zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluß richtet sich die - nicht zugelassene - Rechtsbeschwerde des weiteren Beteiligten vom 14. März 2002, die mit Schriftsatz seiner Verfahrensbevollmächtigten vom 29. April 2002 begründet worden ist.
II. Die Rechtsbeschwerde ist nicht statthaft.
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