Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum Bundesgerichtshof in Insolvenzsachen
BGH, Beschluß vom 11.04.2002 - Aktenzeichen IX ZB 41/02
DRsp Nr. 2002/5105
Zulässigkeit der weiteren Beschwerde zum Bundesgerichtshof in Insolvenzsachen
Gegen Entscheidungen eines Oberlandesgerichts als Gericht der weiteren Beschwerde in Insolvenzsachen ist nach § 7InsO in der bis zum 31.12.2001 geltenden Fassung ein Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof nicht statthaft.