Unter Abänderung des angefochtenen Beschlusses wird das Grundbuchamt angewiesen, für die Beteiligte (Autohaus T GmbH & Co. KG) an rangbereiter Stelle folgende Zwangssicherungshypotheken einzutragen, wobei die genaue Fassung der Eintragungen dem Grundbuchamt vorbehalten bleibt:
- Im Wohnungsgrundbuch von Kamen Blatt ####:
3.750,00 € Zwangssicherungshypothek gemäß Ziffer 1. des am 22.03.2010 vor dem Landgericht Dortmund geschlossenen Vergleichs – 12 O 447/09 -;
- Im Wohnungsgrundbuch von Kamen Blatt ####3:
3.750,00 € Zwangssicherungshypothek gemäß Ziffer 1. des am 22.03.2010 vor dem Landgericht Dortmund geschlossenen Vergleichs – 12 O 447/09 -;
- Im Wohnungsgrundbuch von Kamen Blatt ####2:
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