OLG Celle - Beschluss vom 04.03.2015
16 VA 1/15
Normen:
InsO § 56;
Fundstellen:
NZI 2015, 678
NZI 2015, 7
NZI
ZIP 2015, 742
ZInsO 2015, 634
ZVI 2016, 24

Zulässigkeit des Eignungskriteriums der Ortsnähe für die Bestellung zum Insolvenzverwalter

OLG Celle, Beschluss vom 04.03.2015 - Aktenzeichen 16 VA 1/15

DRsp Nr. 2015/4506

Zulässigkeit des Eignungskriteriums der Ortsnähe für die Bestellung zum Insolvenzverwalter

Das Kriterium der Ortsnähe bei einer Fahrzeit von vielleicht 50 Minuten (Entfernung etwa 64 km) vom Kanzleisitz zum Gerichtsort kann auch in Anbetracht heute allgemein zur Verfügung stehender moderner Kommunikationsmittel nicht in der Weise allgemein gefordert werden, dass eine Einschränkung im Listing zu rechtfertigen wäre.

Die Bescheide des Antragsgegners vom 10. Oktober 2014 und 10. Dezember 2014 werden aufgehoben.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Antragsteller werden nicht erstattet.

Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.

Normenkette:

InsO § 56;

Gründe:

I.

Die Antragsteller sind Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter sowie Sozien der Kanzlei mit Sitz in B. Gemeinsam unterhalten sie nach ihren Angaben in H., P.straße, ein Büro, in dem sie zu festen Terminen anwesend seien. Sie werden auf der Vorauswahlliste des Antragsgegners für Insolvenzverwalter geführt.