Die Bescheide des Antragsgegners vom 10. Oktober 2014 und 10. Dezember 2014 werden aufgehoben.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten der Antragsteller werden nicht erstattet.
Der Verfahrenswert wird auf 5.000 € festgesetzt.
I.
Die Antragsteller sind Rechtsanwälte und Insolvenzverwalter sowie Sozien der Kanzlei mit Sitz in B. Gemeinsam unterhalten sie nach ihren Angaben in H., P.straße, ein Büro, in dem sie zu festen Terminen anwesend seien. Sie werden auf der Vorauswahlliste des Antragsgegners für Insolvenzverwalter geführt.
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