Dem Schuldner wird für die Durchführung der Rechtsbeschwerde Prozesskostenhilfe gewährt und Rechtsanwalt Dr. Schott beigeordnet.
Der Schuldner hat auf die Verfahrenskosten monatlich 75 EUR an die Bundeskasse zu entrichten.
Auf die Rechtsmittel des Schuldners werden der Beschluss der 20. Zivilkammer des Landgerichts Hannover vom 7. Februar 2007 und der Beschluss des Amtsgerichts Hannover vom 14. Dezember 2006 aufgehoben. Der Antrag auf Versagung der Restschuldbefreiung wird auf Kosten des weiteren Beteiligten zurückgewiesen.
Der Gegenstandswert des Verfahrens der Rechtsbeschwerde wird auf 5.000 EUR festgesetzt.
I.
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