LG Hagen, vom 19.10.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 T 420/07
AG Hagen, vom 03.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 106 IN 13/07
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei dinglicher Absicherung der Forderung
BGH, Beschluß vom 26.06.2008 - Aktenzeichen IX ZB 238/07
DRsp Nr. 2008/14710
Zulässigkeit eines Insolvenzantrags bei dinglicher Absicherung der Forderung
Ein Insolvenzantrag eines Gläubigers ist nur dann unzulässig, wenn seine Forderung zweifelsfrei vollständig dinglich gesichert ist, d.h. wenn der Verkehrswert der Grundstücke in Nominalwert der Grundpfandrechte weit übersteigt.