I. Der Gläubiger betreibt gegen den Schuldner, einen Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, wegen Steuerrückständen in Höhe von ca. 2,2 Mio. EURO die Zwangsvollstreckung aus zwei - seit Februar 2002 bestandskräftigen - Steuerbescheiden betreffend die Jahre 1990 und 1991. Anhängig ist noch ein Verfahren gegen den Bescheid über die Feststellung des zum 31. Dezember 1992 verbleibenden Verlustabzugs, bei dem es um ein Verlustvolumen in Höhe von 3.682.026 DM (= 1.882.590 EURO) geht. Vollstreckungsversuche des Gläubigers blieben fruchtlos.
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