Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Grundbuchamt - vom 13.07.2011 wird aufgehoben.
Das Grundbuchamt wird angewiesen, auf Blatt ... des Grundbuchs von V........... in Abt. 1 und zu Nr. 3a folgenden Vermerk einzutragen: Über das Vermögen des Schuldners ist durch Beschluss des Amtsgerichts D....... vom 26.05.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (............).
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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