OLG Dresden - Beschluss vom 05.10.2011
17 W 828/11
Normen:
GBO § 39; GBO § 47 Abs. 2; BGB § 727 Abs. 2; BGB § 728 Abs. 2;
Fundstellen:
ZVI 2012, 244
Vorinstanzen:
AG Leipzig - VO-641-12 - 13.7.2011,

Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen BGB-Gesellschaft

OLG Dresden, Beschluss vom 05.10.2011 - Aktenzeichen 17 W 828/11

DRsp Nr. 2012/16000

Zulässigkeit eines Insolvenzvermerks hinsichtlich eines Gesellschafters einer als Eigentümerin im Grundbuch eingetragenen BGB -Gesellschaft

Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen eines Gesellschafters einer als Eigentümerin im Grundbuchamt eingetragenen BGB -Gesellschaft eröffnet, so ist hinsichtlich dieses Gesellschafters ein Insolvenzvermerk im Grundbuch eintragungsfähig.

Der Beschluss des Amtsgerichts Leipzig - Grundbuchamt - vom 13.07.2011 wird aufgehoben.

Das Grundbuchamt wird angewiesen, auf Blatt ... des Grundbuchs von V........... in Abt. 1 und zu Nr. 3a folgenden Vermerk einzutragen: Über das Vermögen des Schuldners ist durch Beschluss des Amtsgerichts D....... vom 26.05.2011 das Insolvenzverfahren eröffnet worden (............).

Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.

Normenkette:

GBO § 39; GBO § 47 Abs. 2; BGB § 727 Abs. 2; BGB § 728 Abs. 2;

Gründe: