LG Nürnberg-Fürth, vom 24.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 1917/06
AG Nürnberg, vom 24.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8002 IN 1845/05
Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner
BGH, Beschluß vom 21.09.2006 - Aktenzeichen IX ZA 23/06
DRsp Nr. 2006/25305
Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner
Gegen jeden Schuldner kann grundsätzlich nur ein einziges Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Insbesondere ist ein Zweitverfahren kein taugliches Mittel zur Überprüfung der Amtsführung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren.