BGH - Beschluß vom 21.09.2006
IX ZA 23/06
Normen:
InsO § 27 ;
Vorinstanzen:
LG Nürnberg-Fürth, vom 24.05.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 11 T 1917/06
AG Nürnberg, vom 24.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 8002 IN 1845/05

Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner

BGH, Beschluß vom 21.09.2006 - Aktenzeichen IX ZA 23/06

DRsp Nr. 2006/25305

Zulässigkeit eines weiteren Insolvenzverfahrens gegen denselben Schuldner

Gegen jeden Schuldner kann grundsätzlich nur ein einziges Insolvenzverfahren durchgeführt werden. Insbesondere ist ein Zweitverfahren kein taugliches Mittel zur Überprüfung der Amtsführung des Insolvenzverwalters im eröffneten Verfahren.

Normenkette:

InsO § 27 ;

Gründe: