Zulässigkeit von negativer Feststellungs- und Vollstreckungsabwehrklage
OLG Rostock, Beschluss vom 08.05.2003 - Aktenzeichen 6 W 17/03
DRsp Nr. 2005/3697
Zulässigkeit von negativer Feststellungs- und Vollstreckungsabwehrklage
»Die negative Feststellungsklage kann grundsätzlich neben der Vollstreckungsabwehrklage erhoben werden. Sie ist aber gleichermaßen mit Einwendungen im Sinne des § 767 Abs. 2ZPO ausgeschlossen. Das gilt nur dann nicht, wenn die Reichweite des Vollstreckungstitels zweifelhaft ist.«