(abgekürzt gemäß §§ 540 Abs. 2, 313 a Abs. 1 ZPO)
Die zulässige Berufung ist begründet.
A. Der Kläger kann von der Beklagten gemäß § 433 Abs. 2 BGB die Bezahlung des Kaufpreises in Höhe von 11.600 DM = 5.930,99 EUR für den veräußerten Bagger verlangen, weil die zwischen den Parteien vereinbarte Verrechnung des Kaufpreises mit Gegenforderungen der Beklagten aus offenstehenden Rechnungen gemäß § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO unwirksam ist.
I. Die Vorschrift des § 96 Abs. I Nr. 3 InsO findet auf die zwischen den Parteien vereinbarte Verrechnung der Forderungen Anwendung.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|