Die Beklagte ist Gesamtvollstreckungsverwalterin über das Vermögen der S... GmbH in ... .
Die Klägerin hat die Beklagte persönlich auf Schadenersatz wegen des Abhandenkommens von zwei zugunsten der Klägerin aus dem Vermögen der Schuldnerin freigegebenen Fleischverarbeitungsmaschinen in Höhe von insgesamt 170.200,00 DM in Anspruch genommen.
Die Klägerin hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an sie einen Betrag von 170.200,00 DM nebst 6,6 % Zinsen seit dem 11.10.1996 zu zahlen.
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des erstinstanzlichen Sach- und Streitstandes wird auf den Tatbestand des angefochtenen Urteils verwiesen (Bl. 64 - 66 d.A.).
Mit dem am 17.12.1998 verkündeten Urteil hat das Landgericht Neuruppin die Klage abgewiesen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|