OLG Düsseldorf, Urteil vom 28.09.2006 - Aktenzeichen I-2 U 93/04
DRsp Nr. 2008/5604
Zur Übertragung von Schutzrechten bei Insolvenz
Zur Umschreibung von Schutzrechten bei Insolvenz müssen die Voraussetzungen des § 30 Abs. 3 Satz 1 PatG gegeben sein. Der nach § 21 Abs. 2 Nr. 2InsO angeordnete Zustimmungsvorbehalt hat - ebenso wie das nach dieser Regelung ebenfalls mögliche allgemeine Verfügungsverbot - nach § 24 Abs. 1 in Verbindung mit §§ 81, 82InsO ein absolutes Veräußerungsverbot des Schuldners zur Folge. Ein gutgläubiger Erwerb des Patentrechts ist nicht möglich.