I.
Der Kläger nimmt die Beklagte in seiner Eigenschaft als Insolvenzverwalter über das Vermögen der A... GmbH auf Werklohn in Höhe von 24.226,32 EURO (= 47.382,58 DM) in Anspruch.
Der Kläger hat beantragt,
die Beklagte zu verurteilen, an ihn 47.382,58 DM nebst 5 % Zinsen seit dem 18.05.2001 zu zahlen,
hilfsweise,
die Beklagte durch Vorbehaltsurteil zu verurteilen, an ihn 20.348,82 DM nebst 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz nach dem
Die Beklagte hat beantragt,
die Klage abzuweisen.
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