Auf die Revision des Klägers wird das Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Potsdam vom 21. Dezember 2011 aufgehoben.
Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Amtsgerichts Nauen vom 6. April 2011 wird zurückgewiesen.
Der Beklagte hat die Kosten der Rechtsmittelverfahren zu tragen.
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