BGH - Beschluß vom 17.03.2005
IX ZR 112/03
Normen:
InsO § 133 ; ZPO § 552a ;
Vorinstanzen:
OLG Dresden, vom 20.03.2003

Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung der Revision wegen Wegfalls der Zulassungsgründe

BGH, Beschluß vom 17.03.2005 - Aktenzeichen IX ZR 112/03

DRsp Nr. 2005/5886

Zurückweisung der Gegenvorstellung gegen die Zurückweisung der Revision wegen Wegfalls der Zulassungsgründe

Normenkette:

InsO § 133 ; ZPO § 552a ;

Gründe:

Der Senat hat in seinem Beschluß vom 20. Januar 2005 im einzelnen dargelegt, daß die Voraussetzungen für eine Anwendung des § 552a ZPO im Streitfall gegeben sind. Hierauf wird gemäß § 552a Satz 2, § 522 Abs. 2 Satz 2 ZPO Bezug genommen.