Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in Bremen vom 20. Februar 2008 in der Fassung des Ergänzungsurteils vom 9. April 2008 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Der Streitwert wird auf 600.000 Euro festgesetzt.
Der geltend gemachte Zulassungsgrund einer Verletzung des Art.
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