LG Essen, vom 21.06.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 T 11/06
AG Essen, vom 13.12.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 161 IN 344/04
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hinblick auf eine Sicherheitsleistung zu Gunsten des Gläubigers
BGH, Beschluß vom 07.02.2008 - Aktenzeichen IX ZB 126/07
DRsp Nr. 2008/4766
Zurückweisung der Rechtsbeschwerde betreffend die Rechtmäßigkeit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Hinblick auf eine Sicherheitsleistung zu Gunsten des Gläubigers
Die Rechtssache hat keine grundsätzliche Bedeutung, und weder die Fortbildung des Rechts noch die Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erfordert eine Entscheidung des Rechtsbeschwerdegerichts (§ 574 Abs. 2ZPO).
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