LG München I, vom 15.11.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 14 T 18443/04
AG München, vom 21.06.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1503 IN 2168/00
Zurückweisung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht
BGH, Beschluß vom 06.04.2006 - Aktenzeichen IX ZB 289/04
DRsp Nr. 2006/11062
Zurückweisung des Insolvenzplans durch das Insolvenzgericht
Ein offensichtlich fehlender Wirklichkeitsbezug eines vom Schuldner vorgelegten Zahlenwerks vermag die Zurückweisung des Plans nach § 231 Abs. 1 Nr. 3InsO zu rechtfertigen.