AG Frankfurt/Oder, vom 26.11.2015 - Vorinstanzaktenzeichen 3 IN 816/09
LG Frankfurt/Oder, vom 14.09.2016 - Vorinstanzaktenzeichen 13 T 9/16
Zuschlag bei freihändigiger Verwertung eins lastenfreien Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Hinausgehen der Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß; Rechtfertigung eines Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung; Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens
BGH, Beschluss vom 21.09.2017 - Aktenzeichen IX ZB 84/16
DRsp Nr. 2017/14822
Zuschlag bei freihändigiger Verwertung eins lastenfreien Grundstücks durch den Insolvenzverwalter; Hinausgehen der Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß; Rechtfertigung eines Zuschlag für Erschwernisse bei der Informationsbeschaffung; Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens
Im Beschwerdeverfahren ist die Kammer nicht befugt, selbst über die Übertragung eines in die originäre Zuständigkeit des Einzelrichters fallenden Beschwerdeverfahrens zu entscheiden.a) Verwertet der Insolvenzverwalter ein lastenfreies Grundstück freihändig, kommt ein Zuschlag nur in Betracht, wenn die Verwertungstätigkeit über die üblichen mit der Veräußerung eines Grundstücks verbundenen Tätigkeiten in erheblichem Maß hinausgeht.
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