Die Klägerin, die der Beklagten aufgrund einer titulierten Forderung mindestens 118.579,98 EUR schuldete, beantragte am 23. August 2002 die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens über ihr Vermögen nebst Erteilung der Restschuldbefreiung. Den mit dem Eröffnungsantrag vorgelegten Schuldenbereinigungsplan hat die Beklagte, die einzige Gläubigerin der Klägerin, angenommen. Er sieht für die Dauer von 60 Monaten die Abtretung der "pfändbaren Forderungen auf Bezüge aus einem Dienstverhältnis" an die Beklagte vor. Das Amtsgericht - Insolvenzgericht - hat durch Beschluss vom 24. Oktober 2002 festgestellt, dass der Schuldenbereinigungsplan angenommen wurde und damit die Anträge auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens sowie auf Erteilung von Restschuldbefreiung als zurückgenommen gelten.
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