Antrag eines Gläubigers auf Einberufung der Gläubigerversammlung

 

 

 

Amtsgericht ...

- Insolvenzgericht -

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Insolvenzsache: ...

Im Insolvenzverfahren über das Vermögen des/der ...

beantrage

ich namens und in Vollmacht des ... gem. §  75 Abs. 1 Nr. 4 InsO

            die Einberufung einer Gläubigerversammlung mit dem Tagesordnungspunkt ...

Das Antragsrecht meines Mandanten ergibt sich aus der Tatsache, dass seine nicht nachrangige Insolvenzforderung zumindest 2/5 der Summe, die sich aus dem Wert aller Absonderungsrechte und den Forderungsbeträgen aller nicht nachrangigen Insolvenzgläubiger ergibt, erreicht. Die Forderung meines Mandanten ist unter Nr. ... zur Insolvenztabelle festgestellt.

Rechtsanwältin/Rechtsanwalt