Autor: Dorell |
Der Beklagte wird verurteilt, auf das ihm vom Schuldner am … eingeräumte Pfandrecht an … (genaue Bezeichnung des Gegenstands) zu verzichten und den … (Bezeichnung des verpfändeten Gegenstands) an den Kläger herauszugeben.
Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn – unter den weiteren Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung – dem Beklagten von dem Schuldner ein Pfandrecht an einem Gegenstand eingeräumt und ihm dieser Gegenstand übergeben wurde. Die Rückgewähr (§ 143 Abs. 1 InsO) hat durch den Verzicht auf das Pfandrecht und die Rückgabe des Gegenstandes zu erfolgen.
Der Beklagte wird verurteilt, das Grundstück … (genaue Bezeichnung) an den Schuldner zurückaufzulassen und dem Kläger herauszugeben.
Dieser Antrag kommt in Betracht, wenn – unter den weiteren Voraussetzungen der Insolvenzanfechtung – an den Beklagten von dem Schuldner ein Grundstück aufgelassen und übergeben wurde. Die Rückgewähr (§ 143 Abs. 1 InsO) hat dann durch Rückauflassung des Grundstücks und dessen Herausgabe an den Schuldner zu erfolgen.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger Euro … nebst … % Zinsen seit dem … zu zahlen.
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