Autor: Moersch |
Sie steht nach Verfahrenseröffnung ausschließlich dem Insolvenzverwalter zu. Er tritt an die Stelle des Schuldners und handelt anstelle von dessen Organen (Geschäftsführer/Vorstand). Er ist auch ausschließlicher Empfänger für alle Erklärungen, die bisher gegenüber dem Schuldner abzugeben waren.
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