Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - was gibt es Neues an der Vergütungsfront?

Autor: Lissner

Kaum ein Rechtsgebiet ist mehr in Bewegung als das Gebiet insolvenzrechtlicher Vergütung. Die insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung (kurz: InsVV) wurde erstmals zum 01.01.2021 angepasst und teils moderat, teils nennenswert, zum Teil aber auch nur unwesentlich erhöht. Die InsVV selbst besteht zwar lediglich aus 20 Paragraphen. Eine überschaubare Materie meinen Sie daher? Keinesfalls. Die Rechtsprechung und die Literatur sind voll von unterschiedlichen Ansichten betreffend die Auslegung der Bestimmungen. Die Festsetzung der Vergütung bildet zwischenzeitlich ein Verfahren im Verfahren und nimmt bisweilen einen höheren Stellenwert ein als die Schlussrechnung eines Insolvenzverfahrens an sich. Die Festsetzung der Vergütung des Insolvenzverwalters beinhaltet dabei ein erhebliches Streitpotential – wie man beispielsweise der Literatur entnehmen kann (Haarmeyer, ZInsO 2022, 927). Vorliegender Report will sich daher mit der InsVV beschäftigen, dabei insbesondere neuere Entscheidungen und Entwicklungen in den Vordergrund stellen.

I. InsVV – sind am Ende die Gerichte schuld?