Kein Zustimmungsersetzung bei Teilerlass im Schuldenbereinigungsplan
LG Münster, Beschluss vom 22.02.2001 - Aktenzeichen 5 T 1161/00
DRsp Nr. 2003/16777
Kein Zustimmungsersetzung bei Teilerlass im Schuldenbereinigungsplan
Ein Gläubiger ist berechtigt, einer Klausel des Schuldenbereinigungsplans, nach der der Schuldner bei einem vorzeitigen Scheitern der Ratenzahlungsvereinbarung für jedes Jahr der ungestörten Planerfüllung ein Fünftel der Gesamtforderung erlassen wird, zu widersprechen. Eine gerichtliche Zustimmungsersetzung ist bei Versagung eines Gläubigers nicht zulässig.